Der öffentliche Auftrag ( im Folgenden ÖA genannt) ist für alle Gesellschafter (im Folgenden GSler genannt) ab Spielerlevel 15 verfügbar. Der ÖA ist über den Fischumschlagplatz auf der GS Seite verfügbar.

Es gibt 5x am Tag die Möglichkeit am ÖA teilzunehmen: 02:00Uhr, 06:00Uhr, 11:00Uhr, 17:00Uhr und 21:00Uhr.

Dazu kann man sich, ab jeweils eine Stunde vor Beginn des jeweiligen ÖA´s, beim Fischumschlagplatz anmelden. Wer sich anmeldet, wird anteilig an der Menge die der jeweilige GSler im Verhältnis zu den anderen, beim ÖA angemeldeten GSlern, erbringen muss, berücksichtigt!

Die GS bekommt anhand der jeweils angemeldeten Teilnehmer Kartellpunkte (sh Kartell) –> Ab einer angemeldeten Teilnehmerzahl von mindestens 3 bekommt die GS 3 Kartellpunkte. Bei allen weiteren 3 angemeldeten Teilnehmern, erhöht sich die Kartellpunktezahl um jeweils 3 Kartellpunkte.

Ein ÖA läuft 2 volle Stunden. Es wird nach jedem ÖA angezeigt, ob der nächste ÖA Krustentier oder Fisch ist. Hier ist der gesamte ÖA im System zu berücksichtigen! (z.B.: ÖA 11 Uhr läuft regulär bis 13 Uhr. Anzeige Kruste / Fisch ab 13 Uhr, unrelevant ob eine GS den ÖA schon nach z.B. 60 Minuten fertig hat!)

Der ÖA startet zu den obengenannten Zeiten. Erst dann wird im Fischumschlagplatz bekanntgegeben, welchen Fisch/ Kruste ihr fangen müsst. Geht dann auf den Reiter „Fortschritt“ und ihr könnt dann darunter auf den Button „xyz fangen“ mit dem jeweiligen Tier klicken. (Hier wird ein fertiger ÖA angezeigt!)

Danach öffnet sich ein Trawlerfenster. Hier könnt ihr das vom ÖA gewünschte Tier, wie gehabt, über die Suchleiste „Fischgrund auswählen“ selektieren und euch den Spot, wo ihr das Tier fangen wollt, aussuchen. Ob ihr den vorgeschlagenen Trawler nehmt, oder aus der Auswahl rausgeht und euch selber einen Trawler sucht und den entsprechend einstellt, bleibt euch überlassen. Beim entsprechend ausgesuchten Trawler macht ihr dann eure gewohnten Einstellungen: Fischgrund wählen, Schiffe wählen, evtl anködern, Zeit unten einstellen und dann starten klicken.

Alle Ladungen mit der vom ÖA benötigten Tiersorte, egal von welchem Trawler aus, werden für den ÖA berücksichtigt! Achtet hierbei darauf, das euer Lager genug Platz hat (insbesondere mit Kapitänsaccount!), denn der Fisch, der für den ÖA gutgeschrieben wird, landet in eurem Lager! Ist das Lager voll, wird der Fang nicht angelandet und demnach nicht für den ÖA und nicht für euer Lager gezählt! Das ist, unabhängig vom ÖA, generell im Spiel so.

Ihr fahrt den ÖA gegen alle anderen Gesellschaften die mit mindestens 3 GSlern angemeldet sind! Unabhängig von der Anzahl der GSler, der angemeldeten GSler und der Level der GSler.

Ausschlaggebend bei der Menge, die der jeweilige GSler erbringen muss, ist der Schnitt, den er mit seinen, vom Level her, maximal möglichen Schiffen anteilig im Verhältnis der anderen angemeldeten GSlern hat. Hierbei werden 3/4 Fischschiffe und 1/4 Krustenschiffe zu Grunde gelegt. Goldschiffe werden, von den Werten, nicht berücksichtigt und das maximal mögliche Schiff des Spielers (OHNE Goldschiffe) wird zugrunde gelegt!

Während des ÖA könnt ihr euren Erfolg im Fenster des Fischumschlagplatzes mitverfolgen und gegeben falls z.B. mit Anködern, Items setzen, Netze ziehen, usw den Verlauf und den Ausgang des ÖA zu euren Gunsten verbessern! Euer Rang wird in der Mitte angezeigt (um den aktuellen Stand zu sehen müsst ihr das Fenster des ÖA im Fischumschlagplatz nochmals neu aufmachen, dieses wird nicht aktualisiert!!!)

Hier könnt ihr verschiedene Infos zum ÖA sehen.

Mit jeder Anmeldung eines GSlers erhöht sich die Belohnung. Ihr müsst mindestens 50% schaffen, um die Belohnung zu erhalten. Die volle Belohnung erhaltet ihr bei 100%.

Schafft ihr es sogar in die Top 10 beim ÖA gibt es noch einen % Bonus auf die Belohnungen, das ist abhängig von dem Platz den ihr schafft!!! Es lohnt sich, hier ganz vorne mitzuspielen!!!

Belohnungen die es für den ÖA gibt:

  • Ansehen für die Gesellschaft
  • Credits für die Gesellschaft (um eure GS weiter auszubauen)
  • Kartellpunkte
  • Prestige für das angemeldete Mitglied
  • Gesellschaftsmünzen für das angemeldete Mitglied (sh Wechselstube)