Bist du es leid, immerzu alleine auf hoher See zu tuckern, deinen Fisch einfach an den stoischen Händler auf dem Wochenmarkt zu verticken und nicht einmal die Preise verhandeln zu können? Dann solltest du dir eine Gesellschaft suchen, oder eine gründen! Deine Gemeinschaft gleichgesinnter Fischer kann so bestimmt zu einem Imperium heranwachsen. Gesellschaften dienen dazu, befreundeten Spielern das Zusammenspiel zu ermöglichen. In einer Gesellschaft können gemeinsam Produkte hergestellt werden, die verkauft werden. Man kann das Ansehen der eigenen Gesellschaft steigern, um sich mit anderen Gesellschaften zu messen, oder auch einfach normale Gesellschaftsaufträge erfüllen und die verschiedenen Gesellschaftsgebäude nach und nach ausbauen.

Um eine Gesellschaft zu gründen, musst du das Spielerlevel 5 erreicht haben. Den Gesellschaftsbutton findest du in der Menüleiste links der Weltkugel. Wenn du einer Gesellschaft eine Beitrittsanfrage gesendet hast, oder wenn du eine Gesellschaftseinladung erhalten hast, bekommst du durch ein kleines Symbol am oberen rechten Bildschirmrand darüber Auskunft – ähnlich wie bei Freundschaftsanfragen.

Gesellschaftsbutton

Daraufhin landest du auf der Übersichtskarte deiner Gesellschaft (sofern du einer beigetreten bist /eine gegründet hast), wo die Gebäude, die bereits zur Verfügung stehen, zu sehen sind. Diese Gebäude können alle angeklickt werden. Zu den einzelnen Gebäuden und wie diese gebaut werden, gibt es auf den nachfolgenden Wiki-Seiten Informationen.

Gesellschaftskarte - Übersicht

Für die Gründung deiner eigenen Gesellschaft, brauchst du mindestens 2 weitere Mitspieler. Dafür hast du 14 Tage Zeit diese anzuwerben. Wenn keine weiteren 2 Personen innerhalb der Zeitspanne gefunden werden, wird deine Gesellschaft gelöscht. Du erhälst 7 Tage nach erstellen deiner Gesellschaft eine Systemnachricht, die dich nochmal erinnert, dass du noch weitere 7 Tage Zeit hast, bis die Löschung durchgeführt wird.

Wenn man eine Gesellschaft verlassen möchte, um in eine andere Gesellschaft zu wechseln, muss man mindestens 3 Tage in einer Gesellschaft sein, damit man direkt in die neue Gesellschaft wechseln kann. Ist man weniger als 3 Tage in einer Gesellschaft und möchte in eine andere wechseln, bestehen 3 Tage Wartezeit. Möchte man nach Austritt aus der Gesellschaft, in die gleiche wieder eintreten, gibt es eine Wartezeit von 7 Tagen.